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   OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04   

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https://dejure.org/2005,13902
OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04 (https://dejure.org/2005,13902)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.02.2005 - 4 U 81/04 (https://dejure.org/2005,13902)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 4 U 81/04 (https://dejure.org/2005,13902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Rückgewähr einer Gewährleistungsbürgschaft wegen der Verjährung der Gewährleistungsansprüche; Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts einer Bürgschaft wegen Mängeln an einem diesbezüglich nicht ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 4; ; VOB/B § 17 Nr. 8; ; BGB § 273; ; BGB § 638 a.F.; ; BGB § 894; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75

    Aufrechnungsvalutierung; Zurückbehaltungsrecht und Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
    Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherheit durch Hypothek oder Grundschuld gewährt, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, nach Erlöschen der gesicherten Forderung die Erfüllung des Anspruchs auf Rückgabe der zur Beseitigung des Rechts notwendigen Urkunden unter Berufung auf andere Forderungen gegen den Schuldner zu verweigern; denn dies würde im wirtschaftlichen Ergebnis dazu führen, dass Ansprüche gesichert wären, für die das bestellte Recht nach dem Inhalt der Sicherungsabrede nicht bestimmt war (BGHZ 71, 19, 22 f; BGH NJW 1988, 3260, 3261).

    Entsprechendes gilt, wenn die gesicherte Forderung gar nicht erst zur Entstehung gelangt (BGHZ 71, 19, 23) oder das Sicherungsrecht nicht wirksam bestellt worden ist und dem Schuldner deshalb ein Anspruch aus § 894 BGB zusteht.

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 17/87

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs wegen Geschäftsunfähigkeit des eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
    Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherheit durch Hypothek oder Grundschuld gewährt, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, nach Erlöschen der gesicherten Forderung die Erfüllung des Anspruchs auf Rückgabe der zur Beseitigung des Rechts notwendigen Urkunden unter Berufung auf andere Forderungen gegen den Schuldner zu verweigern; denn dies würde im wirtschaftlichen Ergebnis dazu führen, dass Ansprüche gesichert wären, für die das bestellte Recht nach dem Inhalt der Sicherungsabrede nicht bestimmt war (BGHZ 71, 19, 22 f; BGH NJW 1988, 3260, 3261).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.1997 - 4 U 74/97

    Sichert eine "Erfüllungsbürgschaft" auch Gewährleistungsansprüche?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
    Deshalb ist dem Gläubiger gegenüber der Klage auf Rückgabe einer Erfüllungsbürgschaft ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gewährleistungsansprüchen versagt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533); der Sicherungsnehmer darf die Herausgabe der Sicherheit auch nicht unter Berufung auf andere, nicht gesicherte Ansprüche aus dem Hauptvertrag verweigern (BGH WM 2001, 1756).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 149/00

    Umfang und Funktion der Bürgschaft nach § 7 MABV

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
    Deshalb ist dem Gläubiger gegenüber der Klage auf Rückgabe einer Erfüllungsbürgschaft ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gewährleistungsansprüchen versagt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533); der Sicherungsnehmer darf die Herausgabe der Sicherheit auch nicht unter Berufung auf andere, nicht gesicherte Ansprüche aus dem Hauptvertrag verweigern (BGH WM 2001, 1756).
  • OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93

    Wann muß Gewährleistungsbürgschaft zurückgegeben werden?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
    b) Die Beklagte ist zur Zurückhaltung der Sicherheit allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 173), der sich der Senat anschließt (ebenso OLG Köln BB 1993, 1831) auch dann berechtigt, wenn die Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind - was hier unabhängig von dem Streit der Parteien zur Dauer der Gewährleistungsfrist unzweifelhaft der Fall ist, denn die Vorschuß(wider)klage wurde erst am 26. März 2003, mithin etwa sechs Jahre und fünf Monate nach Abnahme, erhoben -, aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt worden sind (§ 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B).
  • OLG Celle, 20.07.2000 - 13 U 271/99

    Wirksamkeit einer Klausel in einem Generalübernehmervertrag, nach der die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
    Im übrigen wäre die formularmäßige Verknüpfung des Beginns der Gewährleistungsfrist mit der mängelfreien Abnahme aber auch wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, weil sie von dem gesetzlich bestimmten Beginn der Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. mit Abnahme des Werkes wesentlich abweicht und den Werkunternehmer unbillig benachteiligt (ebenso OLG Celle BauR 2001, 259, 260).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
    b) Die Beklagte ist zur Zurückhaltung der Sicherheit allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 173), der sich der Senat anschließt (ebenso OLG Köln BB 1993, 1831) auch dann berechtigt, wenn die Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind - was hier unabhängig von dem Streit der Parteien zur Dauer der Gewährleistungsfrist unzweifelhaft der Fall ist, denn die Vorschuß(wider)klage wurde erst am 26. März 2003, mithin etwa sechs Jahre und fünf Monate nach Abnahme, erhoben -, aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt worden sind (§ 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B).
  • OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06

    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte

    Der Senat teilt auch nicht die von vielen Gerichten vertretene Auffassung, eine Schadensersatzpflicht scheitere daran, dass die Käufer darlegen und beweisen müssten, welche finanzielle Situation bestünde, wenn sie entsprechend aufgeklärt und dementsprechend dem Mietpool nicht beigetreten wären (so aber z. B. OLG Hamburg, 6 U 243, 03; OLG Braunschweig, 2 U 83/03, 85/03, 126/03; OLG Oldenburg, 9 W 28/03 und 13 W 68/03; OLG Hamburg, 4 U 81/04; BGH XI ZR 460/02).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 14 U 227/05

    Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Schadensersatz- und

    Dieser Darlehensantrag kann noch nicht als rechtsverbindliches Angebot der Kläger auf Abschluss eines entsprechenden Vorausdarlehensvertrages angesehen werden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil vom 26.01.2005 - 4 U 81/04 - Seite 8, Anlagenheft E 40).
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